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Pflegedienste in Hamburg | Ambulante Pflegeeinrichtungen |


Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes

Ambulant bedeutet hier: Pflege zu Hause und eben nicht stationär in einer Einrichtung. Entweder kümmern sich ausschließlich Angehörige (auch Freunde oder Nachbarn), ein professioneller Pflegedienst oder in Kombination beide um den zu pflegenden Menschen.

Unterteilt werden die Leistungen in Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und medizinische Behandlungspflege. Dazu zählen:

Grundpflege

• Hilfe beim Waschen und Anziehen, Kämmen, Rasieren
• Wäsche wechseln
• Lagern und Betten
• Hilfe beim Toilettengang
• Kontrolle der Nahrungsaufnahme (auch Zerkleinern und Anreichen der Mahlzeiten, kein Kochen!)Flüssigkeitszufuhr
• Hilfe beim Aufstehen und Laufen
• Pflege und Reinigung von Zahnprothesen

Hauswirtschaftliche Versorgung

• Reinigen der Wohnung, Betten machen
• Spülen
• Waschen von Wäsche und Kleidung, Bügeln, Aufräumen
• Einkäufe
• Zubereiten der Mahlzeiten (Kochen, auch Aufstellen des Speiseplans)
• Heizen der Wohnung
• Behördengänge
• Begleitung bei Besuchen der Arztpraxis und Apotheke

Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung werden von der Pflegekasse in einer bestimmten Höhe übernommen (§14 SGB XI). Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Der Pflegedienst muss für die Kostenübernahme einen Rahmenvertrag mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen haben.

Behandlungspflege

• Versorgung mit Verbänden und Wundbehandlung
• Einläufe und Legen eines Blasenkatheters
• medizinische Bäder
• Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker
• Medikamenteneinnahme und -kontrolle, z.B. Augentropfen
• Injektionen

Sie brauchen dafür eine Verordnung vom Arzt über “Häusliche Krankenpflege” und diese Aufgaben sollten nur ausgebildete Krankenpflegekräfte übernehmen. Abgerechnet wird hier mit der Krankenkasse, nicht mit der Pflegekasse.


Hier finden Sie eine Übersicht über die angemeldeten Pflegedienste in Hamburg

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